Zitat:
„Der Arzt erkundigte sich, ob ich meinen Pflichten, um den Nachschub für die Rentenkasse zu sichern, nachgekommen sei. Konnte ich zusagen. Und wie es denn diesbezüglich um meine Partnerin bestellt sei. Auch sie hätte ihre Pflicht erfüllt, machte ich im klar. So gesehen also schon mal kein Hindernisgrund, die OP zu verweigern.“
Was geht den Arzt die persönliche Familienplanung an?
Welcher Hinderungsgrund sollte hier bestehen und was führt dazu das dies als ein solcher betrachtet wird?